Möglichkeit der Definition von Wartungsregeln
Sie können für jeden Ihrer überwachten Dienste Wartungsperioden festlegen, in denen das internetVista® Monitoring ausgesetzt wird. Normalerweise möchten Sie, wenn Sie geplante Wartungsarbeiten durchführen, nicht, dass eine Alarmierung erfolgt, da die Störung Ihrer überwachten Website oder Ihres überwachten Dienstes vorgesehen ist und von Ihrem technischen Team kontrolliert wird.
Sie können wiederkehrende oder nicht wiederkehrende Wartungsregeln definieren. Ein Beispiel für einen wiederkehrenden Wartungszeitraum ist "jeden Montag von 23.00 Uhr bis 23.30 Uhr", während ein Beispiel für eine nicht wiederkehrende Regel "am Montag, dem 1. Mai 2010 von 22.00 Uhr bis 22.30 Uhr" ist.
Während der gesamten Dauer der vorgesehenen Wartung ist das Monitoring Ihres Dienstes nicht gewährleistet und Sie werden nicht alarmiert. Wenn jedoch am Ende des Wartungszeitraums der überwachte Dienst nicht korrekt funktioniert, arbeitet der Alarmmechanismus wieder und Sie werden alarmiert.
Ebenso können Sie Wartungsperioden für Ihre Medien definieren. Diese Mechanismus bietet Ihnen die Möglichkeit einer normalen Wartung des Monitoring, andererseits wird das Medium, für das sie eine Wartung definiert haben, nicht alarmiert. Sie können zum Beispiel festlegen, dass sich Ihr Mobiltelefon jede Nacht zwischen 23.00 und 6.00 Uhr im Wartungszustand befindet, dass jedoch E-Mail-Alarme rund um die Uhr weiterhin erfolgen.